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   BGH, 14.03.1974 - 4 StR 41/74   

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https://dejure.org/1974,5122
BGH, 14.03.1974 - 4 StR 41/74 (https://dejure.org/1974,5122)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1974 - 4 StR 41/74 (https://dejure.org/1974,5122)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74 (https://dejure.org/1974,5122)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit - Wegnahme einer Geldbörse in der Absicht rechtswidriger Zueignung - Tatbestand der (vollendeten) räuberischen Erpressung - Zusammentreffen von versuchtem Raub mit (vollendeter) räuberischer Erpressung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

    Auszug aus BGH, 14.03.1974 - 4 StR 41/74
    Der Raub ist mithin im Versuch steckengeblieben (vgl. RGSt 64, 250; BGHSt 4, 236, 238; 16, 190, 192; 19, 388).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
    Auszug aus BGH, 14.03.1974 - 4 StR 41/74
    Der Raub ist mithin im Versuch steckengeblieben (vgl. RGSt 64, 250; BGHSt 4, 236, 238; 16, 190, 192; 19, 388).
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 600/56

    Ausschluss der Öffentlichkeit wähernd der Hauptverhandlung gegen einen

    Auszug aus BGH, 14.03.1974 - 4 StR 41/74
    Wie der Generalbundesanwalt in seinem Antrag vom 31. Januar 1974 zutreffend ausgeführt hat, kann sich auf eine Verletzung von Verfahrensvorschriften nur der Verfahrensbeteiligte berufen, dem selbst gegenüber vorschriftswidrig verhandelt worden ist (BGHSt 10, 119, 120; RGSt 62, 259, 260).
  • BGH, 13.05.1953 - 4 StR 92/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.03.1974 - 4 StR 41/74
    Als sie jedoch erkannten, daß Ö. sich aus Angst nicht nur genötigt fühlte, mit ihnen zu gehen, sondern auch dazu, ihnen Geld anzubieten und so über sein Vermögen zu verfügen, und als sie gleichwohl ihre drohende Haltung nicht aufgaben und das angebotene Geld annahmen, handelten sie auch in Bereicherungsabsicht (vgl. BGH NJW 1953, 1400; OLG Frankfurt NJW 1970, 342).
  • RG, 27.06.1930 - I 435/30

    Unter welchen Voraussetzungen ist das unbefugte Herunterholen und Forttragen

    Auszug aus BGH, 14.03.1974 - 4 StR 41/74
    Der Raub ist mithin im Versuch steckengeblieben (vgl. RGSt 64, 250; BGHSt 4, 236, 238; 16, 190, 192; 19, 388).
  • OLG Frankfurt, 22.01.1969 - 2 Ss 792/68
    Auszug aus BGH, 14.03.1974 - 4 StR 41/74
    Als sie jedoch erkannten, daß Ö. sich aus Angst nicht nur genötigt fühlte, mit ihnen zu gehen, sondern auch dazu, ihnen Geld anzubieten und so über sein Vermögen zu verfügen, und als sie gleichwohl ihre drohende Haltung nicht aufgaben und das angebotene Geld annahmen, handelten sie auch in Bereicherungsabsicht (vgl. BGH NJW 1953, 1400; OLG Frankfurt NJW 1970, 342).
  • RG, 27.09.1928 - II 198/28

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist die Berufungsverhandlung gegen einen

    Auszug aus BGH, 14.03.1974 - 4 StR 41/74
    Wie der Generalbundesanwalt in seinem Antrag vom 31. Januar 1974 zutreffend ausgeführt hat, kann sich auf eine Verletzung von Verfahrensvorschriften nur der Verfahrensbeteiligte berufen, dem selbst gegenüber vorschriftswidrig verhandelt worden ist (BGHSt 10, 119, 120; RGSt 62, 259, 260).
  • BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81

    Teilerfolg in der strafrechtlichen Revision wegen fehlerhafter rechtlicher

    Da der Angeklagte die erstrebten Wertgegenstände nicht vorfand, liegt es nahe, daß er den wirtschaftlichen Wert der für ihn nutzlosen Papiere nicht einmal vorübergehend seinem Vermögen hatte einverleiben wollen (BGHSt 4, 56, 58; 16, 190, 192; 19, 388; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74 - Beschluß vom 8. März 1979 - 2 StR 35/79 - und Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 57/79 -).
  • BGH, 09.03.1983 - 2 StR 85/83

    Rechtliche Beurteilung des Ansichbringens eienr Aktentasche, wenn es der Täter

    Die schwere räuberische Erpressung ist daher in diesem Fall im Versuchsstadium steckengeblieben (RGSt 64, 250; BGHSt 4, 256, 258; 16, 190, 192; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74; Beschlüsse vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 523/74 und vom 8. März 1979 - 2 StR 35/79).
  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 523/74

    Diebstahlsversuch bei Entwendung von Gegenständen aus einem Kfz und Ablegen

    Der Diebstahl ist daher im Versuch steckengeblieben (RGSt 64, 250; BGHSt 4, 256, 258; 16, 190, 192; 19, 388; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74; BGH, Beschluß vom 30. Juli 1974 - 1 StR 337/74).
  • BGH, 08.03.1979 - 2 StR 35/79

    Wirkungen des Ansichnehmens eines Gegenstandes zur Erlangung eines in ihm sich

    Der Diebstahl ist daher in diesen Fällen im Versuch steckengeblieben (RGSt 64, 250; BGHSt 4, 256, 258 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 16, 190, 192; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74; Beschl. vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 523/74).
  • BGH, 04.04.1979 - 2 StR 57/79

    Nichtladung des Angeklagten zur Vernehmung einer Zeugin - Absicht der

    Da der Angeklagte das allein erstrebte Geld nicht vorfand, liegt es nahe, daß er den wirtschaftlichen Wert der für ihn nutzlosen Papiere nicht einmal vorübergehend seinem Vermögen einverleiben wollte, so daß der Diebstahl im Versuch steckengeblieben ist (BGHSt 4, 56, 58; 16, 190, 192; 19, 388 [BGH 21.01.1964 - 5 StR 514/63]; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74 - Beschl. vom 8. März 1979 - 2 StR 35/79 -).
  • BGH, 30.07.1974 - 1 StR 337/74

    Vorliegen einer Zueignungsabsicht hinsichtlich einer leeren Brieftasche

    Da nach den Feststellungen davon auszugehen ist, daß in der Brieftasche kein Geld war, ist der Raub im Versuch steckengeblieben (RGSt 64, 250; BGHSt 4, 256, 238; 16, 190, 192; 19, 388; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74).
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